AGB & Rahmenvertrag
B2B RAHMENVEREINBARUNG & AGB
Version: 2026.2-DACH · Gültig für B2B-Projekte
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Lieferungen der Adeera Yazılım Hizmetleri Tic. ve San. Ltd. Şti. (nachfolgend „ADEERA“) im Bereich maßgeschneiderter nativer Mobile-Apps (iOS & Android), Enterprise-Websoftware, CPQ- und Vertriebsautomatisierungssystemen, RAG-Trainingshubs, individueller KI/LLM-Integrationen, Ubuntu-Server-Hosting und Infrastruktur-Management sowie damit verbundener IT-Dienstleistungen.
(2) ADEERA erbringt Leistungen ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ADEERA hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang und Projektablauf
(1) Art und Umfang der vertraglichen Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag, Leistungsnachweis (Statement of Work – SOW) oder Angebot.
(2) Soweit agiles Vorgehen (z. B. nach Scrum/Kanban) vereinbart wird, erfolgt die Entwicklung in zweiwöchigen Sprints mit regelmäßigen Live-Reviews und Demonstrationen in einer gesicherten Staging-Umgebung.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung über Mehraufwand, Vergütung und Zeitplan.
§ 3 Nutzungsrechte, Quellcode & geistiges Eigentum
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an der für ihn individuell entwickelten Software und den mobilen Anwendungen eine unwiderrufliche Nutzungslizenz inklusive des Quellcodes und der Dokumentation.
(2) ADEERA behält sich die Rechte an intern entwickelten Basisinfrastrukturmodulen, wiederverwendbaren Bibliotheken, RAG/KI-Skelettstrukturen und modularen Frameworks (wie dem „Adeeya Core“) vor.
(3) Abnahmefrist: Nach Bereitstellung zur Abnahme prüft der Kunde das Werk innerhalb von 7 Werktagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.
§ 4 Künstliche Intelligenz, Datenschutz & DSGVO/KVKK
(1) Algorithmen-Haftung: Durch KI-Systeme, RAG-Module oder Automatisierungstools generierte Vorhersagen, Code-Outputs oder Empfehlungen sind Hilfswerkzeuge. Die finale Prüfung und Umsetzungsverantwortung obliegt dem Kunden. ADEERA haftet nicht für mittelbare Schäden aus algorithmischen Varianzen.
(2) KI-Datenschutz: Kundendaten, die an KI-Modelle oder RAG-Pipelines übergeben werden, werden von Drittanbietern (OpenAI, Anthropic etc.) ausdrücklich nicht für das Training öffentlicher Modelle verwendet und unterliegen strikter Vertraulichkeit.
(3) Auftragsverarbeitung (DSGVO & KVKK): Soweit ADEERA personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies in der Rolle als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO und KVKK Nr. 6698, strikt nach schriftlicher Weisung des Kunden.
(4) Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich zum zeitlich unbeschränkten Schutz aller im Rahmen der Kooperation erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Vergütungen sind gemäß Zahlungsplan des Angebots fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für B2B-Geschäfte.
(2) Überschreitet der Zahlungsverzug 15 Kalendertage, ist ADEERA berechtigt, laufende Entwicklungs-, Hosting- und Support-Dienstleistungen einseitig auszusetzen.
§ 6 Höhere Gewalt (Force Majeure)
Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse, Pandemien, flächendeckende Strom- oder Netzausfälle, weltweite Ausfälle globaler Cloud-Infrastruktur-Provider (AWS, Google Cloud, Microsoft Azure) sowie nicht vorhersehbare Cyberangriffe suspendieren die Leistungspflichten der Parteien für die Dauer der Störung.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag endet mit vollständiger Leistungserbringung. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte und abgenommene Leistungen sind vollumfänglich zu vergüten.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Beweisvereinbarung
(1) Für Verträge gilt subsidiär das Recht am Unternehmenssitz der ADEERA. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Istanbul (Anadolu).
(2) Digitale Logs, Server-Protokolle, E-Mail-Korrespondenz und Git-Versionsstände der ADEERA gelten als verbindliche Beweismittel.